Ein Anspruch bezieht sich auf eine Klage (in Form einer Forderung nach Rechtsbehauptung) durch eine Partei eines Vertrages (entweder des Verkäufers oder des Käufers) gegen die andere auf Schäden, die sich aus der Fehlverhalten der anderen, die ihren rechtsverbindlichen Vertrag verletzt haben, ergeben. Dieser Anspruch wird in der Regel eine Vergütung oder Entschädigung von der anderen Seite verlangen. Wenn es um Projektmanagement geht, werden Ansprüche am besten vermieden, aber es gibt Umstände, in denen sie unweigerlich zu einem Faktor für ein Projektmanagement werden. In einem Fall kann ein Projektmanagement-Team eine bestimmte Terminveranstaltung oder Aufgabe an einen externen Anbieter vergeben, und die erfolgreiche Abwicklung dieser Aufgabe (sowohl in der Aktualität als auch in der Qualität der Lieferfähigkeit) kann für die Weiterentwicklung des Projekts von der Aktuelle Phase bis zu einer erfolgreichen. Für den Fall, dass der Unterauftragnehmer seine Komponente nicht gemäß dem rechtsverbindlichen Vertrag liefert, kann das Projektmanagement-Team einen Anspruch gegen diese Partei erheben und die an diese Partei für ihre Leistungen gezahlten Gelder verlangen und auch Zusätzliche Schäden, die durch diese mangelnde Erfüllung entstanden sein können.
Dieser Begriff ist in der 3. und 4. Auflage des PMBOK definiert.