Der Verwaltungsauftrag ist im Projektmanagement sehr wichtig. Verträge stellen die berufliche Beziehung zwischen Käufer und Verkäufer fest, daher ist es wichtig, dass alles, was darin festgelegt ist, eingehalten wird. Die Schadensverwaltung ist Teil der Vertragsbeschaffung und-verwaltung. Bei der Schaffung eines Vertrages ergeben sich oft strittige und mögliche konstruktive Veränderungen. Diese Änderungen ergeben sich, wenn sowohl Käufer als auch Verkäufer nicht damit einverstanden sind, dass sich bei der Vertragsgestaltung eine Änderung ergeben hat. Die angefochtenen Änderungen werden auch als Streitigkeiten, Beschwerden oder Ansprüche bezeichnet. Im Projektmanagement werden Ansprüche immer dokumentiert. Sie werden auch bearbeitet, überwacht und über den Lebenszyklus des Vertrages verwaltet, solange es Vertragsbedingungen gibt, die vertragsgemäß sind. Einige Ansprüche werden bearbeitet und gelöst, aber wenn nicht, sollte sie nach den vertraglich festgelegten Verfahren durch eine alternative Streitbeilegung behandelt werden. Die Vertragsklauseln sind in der Regel Schiedsgerichtsbarkeit und können vor oder nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Die Schadensverwaltung ist notwendig, damit sie Verhandlungen über die Beilegung von Forderungen oder Streitigkeiten erleichtern kann. Dieser Begriff ist in der 5. Auflage des PMBOK definiert.