Ein genehmigter Änderungsantrag bezieht sich auf einen Änderungsantrag, der von den Antragstellern eingereicht wurde, von den entsprechenden Parteien durch die Nutzung des integrierten Änderungskontrollverfahrens überprüft wurde und die Genehmigung erteilt wurde. Zugelassene Änderungswünsche können an vielen Stellen während des Projektmanagements erfolgen und können von sehr frühen Etappenzichten im Prozess (wie zum Beispiel einer Anfrage, ein alternatives Teammitglied oder einen alternativen Standort zu ersetzen) reichen oder viel später sein ( Wie ein Antrag auf Änderung der Lieferungen oder ein Antrag auf eine Verlängerung der Frist, in der die Lieferung abgeschlossen werden soll). Außerdem kann es je nach Projekt, Budgetierung, and/oder der Zutat der Partei genau variieren, welche Änderungen ohne Vorlage in den vollständigen integrierten Änderungskontrollprozess vorgenommen werden können und welche ohne Vorlage in diesen Prozess erfolgen können. In einigen Fällen kann der Projektleiter ohne weitere Genehmigung geringfügige Änderungen vornehmen. Dieser Begriff ist in der 3. und 4. Auflage des PMBOK definiert.