Der kostenpflichtige Vertrag wird auch durch die Abkürzung CPFF bezeichnet und stellt eine Variante eines kostenvererstattungsfähigen Vertrages dar, bei dem der Käufer dem Verkäufer die Erstattung der vom Verkäufer entstehenden Kosten in der Inbetriebnahme der Dienstleistung, der Erstellung, Herstellung, Lieferung des Produktes, oder in einer anderen Ausführung der vertraglichen Arbeit. Im Gegensatz zu einem Standard-Kosten-und Gebührenvertrag ist die Zusatzgebühr aber nicht als prozentuale Maßnahme der Gesamtkosten zu berechnen, bei der die Gebühr in diesen Situationen je nach den tatsächlichen Kosten variieren würde. Stattdessen sieht der kostenpflichtige Gebührenvertrag eine vorgegebene Festgeld-Erstattung vor. Die kosten-und Festgebühr neigt mir zu mehr Vorteil für den Käufer als für den Verkäufer, da er die Gebühr kappt und die Gebühr nicht ansteigt oder wächst, basierend auf der zukünftigen Expansion oder Schwankungen des Budgets. Sie kann den Verkäufer aber auch schützen, weil sie im Falle einer Verschärfung des Haushalts eine feste Gebühr vorsieht.
Dieser Begriff ist in der 3. und 4. Auflage des PMBOK definiert.