Verschiedene Organisationen verwenden verschiedene Arten von Vertragsverträgen. Die unterschiedlichen Vertragsvereinbarungen im Projektmanagement beeinflussen die Entscheidungen während des Planvergabemanagements. Daher ist es im Projektmanagement wichtig, die richtige vertragliche Vereinbarung zu bestimmen. Eine der vertraglichen Vereinbarungen, die heute von den meisten Organisationen genutzt wird, ist der Kosten-plus-Vertrag (Kostenerstattungsvertrag). Diese Art von Vertrag gibt den Verkäufern Erstattung für die gesetzlichen tatsächlichen Kosten, die für ein bestimmtes vollendetes Werk entstehen. Diese Art von Vertrag ermöglicht finanzielle Anreize, die auf den definierten Zielen basieren. Es bietet dem Verkäufer auch Flexibilität, wenn es Arbeiten gibt, die nicht von vorsofort definiert werden können. Diese Art von Vertrag funktioniert gut für risikoreiche Projekte. Eine der Arten von Kostenerstattungsverträgen ist die Kosten-und Prämienfreiverträge (CPAF). Bei dieser Art von Verträgen geht es um die Erstattung aller Anwaltskosten, die ihm entstanden sind. Der Großteil der erhaltenen Gebühr basiert jedoch auf der Erfüllung der im Vertrag festgelegten subjektiven Leistungskriterien. Die Gebühr wird auf der Grundlage der subjektiven Beurteilung der Leistung des Verkäufers ermittelt. Die in den Kosten und den kostenlosen Prämienverträgen (CPAF) erwirtschafteten Gebühr wird dem Gesamtplan, den Kosten und der technischen Leistung des Käufers sowie entsprechend der Mit den Kriterien des prämierten Plans. Das bedeutet, dass der Käufer nicht bezahlt wird, wenn die Leistung nicht zufriedenstellend ist. Diese Art von vertraglichen Vereinbarungen ist sehr flexibel und der Auftragnehmer liefert in der Regel bessere Produkte und Dienstleistungen. Es fördert auch ein positives Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer, da gute Leistungen belohnt werden. Auf der anderen Seite ist dies keine bevorzugte Vertragsmethode bei der Regulierung der Organisation. Es geht ebenso zu höheren Kosten sowie zur Erhöhung der Haftung im Vergleich zum herkömmlichen Festpreisvertrag. Dieser Begriff ist in der 5. Auflage des PMBOK definiert.