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Festpreis mit Wirtschaftspreisanpassungsvertrag (FP-EPA)

Im Projektmanagement gibt es verschiedene Arten von Vertragsvereinbarungen, auf die sich sowohl der Projektträger als auch der Verkäufer einigen können. Der Festpreis mit wirtschaftlichem Preisanpassungsvertrag (FP-EPA) ist eine Art Vertrag, bei dem der Käufer dem Wiederverkäufer einen bereits beschlossenen und im Vertrag festgelegten Festpreis zahlt. Dieser besondere Vertrag ermöglicht eine vordefinierte Anpassung des Preises oder des Vertragssatzes.  Die Art dieses Vertrages ist ähnlich wie beim Festpreisvertrag. Ersteres sieht jedoch eine Sonderregelung vor, um die Preisanpassungen zu ermöglichen, während Letzteres nicht verhandelbar ist. Mit diesem Vertrag vereinbaren sowohl Käufer als auch Verkäufer vordefinierte Kriterien für die Preisanpassung. Möglich ist das wegen der Unsicherheiten, die im Markt vorhanden sind.  Es ist wichtig zu beachten, dass sich die Dynamik des Marktes im Laufe der Zeit ändert, und das ist der Grund, warum dieser spezielle Vertrag für langfristige Projekte oder solche, die mehrere Jahre dauern, von Vorteil ist. Was sind also die Gemeinsamkeiten des Festpreises mit dem wirtschaftlichen Preisanpassungsvertrag (FP-EPA), der sich über mehrere Jahre erstreckt? Zunächst müssen Käufer und Verkäufer bei der Vertragsunterzeichnung einen Festpreis vereinbaren. Beide werden sich auch auf die Kriterien für die Anpassung des Endpreises einigen. Die Kriterien zur Anpassung des Endpreises basieren oft auf den Marktbedingungen, die sowohl dem Käufer als auch dem Verkäufer nicht im Griff sind.  Dazu gehören die Veränderungen der Arbeits-und Materialkosten, die allgemeine Inflation und Schwankungen am Devisenmarkt. Darüber hinaus ist es wichtig, einen klar definierten Umfang des Vertrages zu haben, um sicherzustellen, dass sowohl der Verkäufer als auch der Käufer die Preisänderungen des Projektmanagementvertrages verstehen. Dieser Begriff ist in der 5. Auflage des PMBOK definiert.

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